Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Oldtimer-Meeting Baden-Baden

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der/die Teilnehmende folgende
Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalter des Gewinnspiels ist: marmato GmbH (weiter auch Oldtimer-Meeting
genannt), Dr. Rudolf-Eberle-Str. 5, 76534 Baden-Baden, Deutschland, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter HRB 721604. Die von den
Teilnehmern/innen bereitgestellten Informationen werden allein zum Zwecke der
Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Es besteht eine optionale Anmeldung
zum OLDTIMER-MEETING Newsletter unter den dazugehörigen
Datenschutzbedingungen (via zweiter Check-Box Newsletteranmeldung – losgelöst
vom Gewinnspiel). Bezogen auf den Umgang mit den personenbezogenen Daten
wird auf die OLDTIMER-MEETING Datenschutzbedingungen verwiesen.

2. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer
Dienstleistung abhängig. Teilnahmeberechtigt sind volljährige geschäftsfähige
natürliche Personen. Minderjährige benötigen zur Teilnahme die Einwilligung des
gesetzlichen Vertreters. Mitarbeiter von OLDTIMER-MEETING, ihrer verbundenen
Unternehmen sowie Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.

3. Jede Person darf nur einmal pro Tag unter ihren wahrheitsgemäß bei der
Anmeldung mitzuteilenden Kontaktdaten an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die
Anmeldung hat zwischen dem 17.06.2022 und 21.06.2022 zu erfolgen.

4. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Einladungskarte ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Das Gewinnspiel beginnt am 17.06.2022.
Teilnahmeschluss ist am 21.06.2022.

6. Insgesamt werden 10 Einladungskarten an 10 Gewinner/-innen verlost.

7. OLDTIMER-MEETING behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem
Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Im Falle eines
Abbruchs des Gewinnspiels aus wichtigem Grund wird das OLDTIMER-MEETING
die Teilnehmer unverzüglich hierüber informieren. Ein Abbruch aus wichtigem Grund
kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen, rechtlichen oder
witterungsbedingten Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des
Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Das OLDTIMER-MEETING
übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen durch technisch bedingte
Verbindungsstörungen o.ä. Ein Abbruch berührt nicht den Anspruch von bereits
ermittelten Gewinnern.

8. Eine Haftung des OLDTIMER-MEETING – gleich aus welchem Rechtsgrund –
besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des
Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet das OLDTIMER-MEETING gemäß dem
vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne
dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang
begrenzt, mit dessen Entstehen as OLDTIMER-MEETING bei Vertragsschluss
aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen
musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für
Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer
vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der
betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die
Haftung der OLDTIMER-MEETING gemäß den Regelungen zu diesem
Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das
OLDTIMER-MEETING das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und
zurückgefordert werden.

10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein
oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen
tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen
Bestimmungen am nächsten kommt.

11. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird,
soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters vereinbart. Soweit der/die
Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der
Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Veranstalters ebenso
als Gerichtsstand vereinbart.